Slowakei.com

Das Pfandrecht in der Slowakei

Thema:

Das Pfandrecht ist ein beschränktes dingliches Recht, das zur Sicherstellung einer Forderung an einer Sache eingeräumt wird und das Recht auf Befriedigung der besicherten Forderung
aus dem Pfandgegenstand bei Nichterfüllung der besicherten Forderung vermittelt.

Laut § 151a Abs. 1 des Zivilgesetzbuches (ZGB) dient das Pfandrecht zur Sicherung einer Forderung und ihres Zubehörs dadurch, dass im Falle der nicht ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Erfüllung der Pfandgläubiger berechtigt ist, sich zu befriedigen oder die Befriedigung aus der verpfändeten Sache (weiter nur das Pfand) zu beanspruchen.

Mit der Novelle des Zivilgesetzbuches sowie weiterer Gesetze (zum 1. Januar 2003) wurde das slowakische Pfandrecht umfassend modernisiert. Eingeführt wurde erstmals auch
ein Registerpfandrecht für Sachen, Rechte und sonstige Vermögenswerte.

Das slowakische Recht unterscheidet unter anderem:

  • das Pfandrecht an unbeweglichen Sachen (Hypothek),
  • das Pfandrecht an beweglichen Sachen und
  • das Pfandrecht an Forderungen.

Unbewegliche Sachen sind Grundstücke und den Grundstücken gleichgestellte Sachen. Sie werden auch als Liegenschaften bezeichnet. Für das Entstehen einer Hypothek an Immobilien, Wohnungen und Geschäftslokalen ist die Eintragung in den Liegenschaftskataster erforderlich. Der Antrag auf Eintragung ist grundsätzlich vom Pfandbesteller zu stellen.

Beweglich sind alle Sachen, die nicht Grundstücke oder Grundstücksbestandteile sind. Das Pfandrecht an beweglichen Sachen erfordert einen Pfandrechtsvertrag und die Markierung der Sache. Bewegliche Sachen können durch die Übergabe der Sache an die Bank oder durch Eintragung in ein Register verpfändet werden.

Auch Forderungen können verpfändet werden, wenn sie eine Sache, ein Recht oder einen anderen Vermögenswert beinhalten. Zur wirksamen Forderungsabtretung ist ein schriftlicher Abtretungsvertrag erforderlich, der den Zweck der Abtretung festhält sowie die besicherte bzw. die zu sichernde Forderung genau bestimmen muss. Die Sicherungsfunktion steht hier im Vordergrund. Kommt der Schuldner seiner Verbindlichkeit nach, hat der Gläubiger die Forderung zurück zu übertragen.

Durchschnittliche Bewertung
(0 Stimmen)

Websuche Slowakei

Sitemap - Copyright © 2008 Senza Limiti s.r.o.