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Firmenwagen

Eine Firma in der Slowakei kann ein Fahrzeug für die gewerbliche Nutzung kaufen und diesen Firmenwagen in vier Jahren steuerlich zu 100 Prozent abschreiben. Diesbezüglich gibt es keine Wertgrenze des Fahrzeuges.

Wird ein Firmenwagen ausschließlich betrieblich genutzt, so sind sämtliche dadurch veranlaßte Kosten (Benzin, KFZ-Steuern, Wartung) steuerlich absetzbar. Allerdings ist es notwendig, ein detailliertes Fahrtenbuch zu führen.

Im Fahrtenbuch muss erfasst werden:
- Zeitpunkt der Fahrt
- Kilometerstand zu Beginn und zum Ende der Fahrt
- Reiseziel und Route
- Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner
- Betankungen (Datum/Menge/Kilometerstand)

Beim Ankauf von Nutzfahrzeugen kann die Mehrwertsteuer zurückgefordert werden. Als Nutzfahrzeug gilt auch ein Kombi mit durch Gitter abgetrenntem Gepäckraum. Zu beachten ist, dass im Typenschein des Fahrzeugs die gewerbliche Nutzung ("N1") eingetragen sein muss.

Beispielskalkulation:

  • Firmenwagen im Wert von 25.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
  • Mehrwertsteuer zurück: 4.750 Euro (19%)
  • Gewinnabschreibung über 4 Jahre:  3.847,50 Euro )19% des Nettopreises)
  • Ersparnis: 8.597,50 Euro (effektiver Fahrzeugpreis: 16.402,50 Euro
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... und wie verhält es sich

... und wie verhält es sich wenn das Fahrzeug NICHT zu 100% geschäftlich genutzt wird (Kosten, Fahrtenbuch, etc.)?

Besten Dank und beste Grüße
SG

Wenn auch das Benzin

Wenn auch das Benzin abgesetzt werden soll, muss ein Fahrtenbuch geführt werden. Die Abschreibung des Firmenwagens ist von beruflicher/privater Nutzung unabhängig.

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