Steuern-und-recht
Gewerkschaften
Gewerkschaften in der Slowakei
Das übergeordnete Ziel von Gewerkschaften ist die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen aller Arbeitnehmer. Im Vordergrund stehen dabei beispielsweise Bestrebungen nach höheren Löhnen, Arbeitszeitverkürzungen oder mehr Mitbestimmungsrechten.
Standortverlagerung in die Slowakei
Standortverlagerung in die Slowakei – Mindestanforderungen
Abgesehen davon, dass eine Standortverlagerung nicht rein steuerlich motiviert sein sollte, ist auch aus steuerlicher Sicht eine Standortverlagerung grundsätzlich nur bei tatsächlicher Tätigkeit in der Slowakei, sinnhaft.
An die tatsächliche Tätigkeit in der Slowakei werden in der Regel folgende Mindestanforderungen gestellt:
Termine und Fristen
Jahressteuererklärungen
Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 31.03. des Folgejahres abgegeben werden. In Ausnahmefällen (schriftliche Genehmigung des Finanzamtes erforderlich) ist eine Fristerstreckung bis zum 30.06. möglich.
Die Körperschaftsteuererklärung ist ebenfalls bis zum 31.03. des Folgejahres abzugeben.
Mehrwertsteuererklärung
Die Mehrwertsteuererklärung ist bei einem Umsatz bis 10 Millionen SKK quartalsweise abzugeben, ansonsten monatlich bis zum 25. des darauffolgenden Monats.
Einheitssteuer - Flat Tax
Seit dem 1. Januar 2004 gibt es in der Slowakei einen Einheitssteuersatz von 19 Prozent (Flax Tax). Dieser ersetzt alle vorherigen unterschiedlichen Steuersätze für Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer, usw.
Der Mehrwertsteuersatz beträgt ebenso 19 Prozent. Bestimmte Güterklassen wie Grundnahrungsmittel oder Medizin weisen allerdings einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 10 Prozent auf.
Immobilienrecht
Seit EU-Beitritt ist der Erwerb von slowakischen Immobilien auch durch Ausländer möglich.
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Steuer auf den Erwerb von Grundstücken wurden abgeschafft. Die Immobiliensteuer heben die Städte und Gemeinden ein. Den Gewinn vom Verkauf der Immobilien besteuert man mit dem Einkommenssteuersatz von 19 Prozent.
Gewerberecht
Das slowakische Gewerberecht basiert auf dem Gewerbegesetz Nr. 455/1991. Eine Kapitalgesellschaft benötigt zur Eintragung in das Handelsregister einen Gewerbeschein.
Das slowakische Gewerberecht unterscheidet zwischen zwei Kategorien von Gewerben:
Doppelbesteuerungsabkommen
Alle Einkünfte einer natürlichen Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland bzw. Österreich unterliegen grundsätzlich der deutschen bzw. österreichischen Einkommensteuer. Im Rahmen des sog. "Welteinkommensprinzips" werden neben den inländischen Einkünften auch Einkünfte aus ausländischen Einkunftsquellen berücksichtigt.
Arbeitsrecht
Arbeitszeit und Lohn
Die Arbeitszeit beträgt maximal 40 Stunden/Woche. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 4 Wochen pro Jahr, erhöht sich aber auf 5 Wochen bei Arbeitnehmern, die ab der Vollendung des 18. Lebensjahres zumindest 15 Jahre berufstätig waren.
Gesetzlich vorgeschrieben sind 12 Monatsgehälter pro Jahr, in manchen Branchen ist ein 13. Gehalt üblich. Der Durchschnittslohn beträgt ca. SKK 18.324/Monat, der Mindestlohn SKK 7.600/Monat.
