Termine und Fristen
Jahressteuererklärungen
Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 31.03. des Folgejahres abgegeben werden. In Ausnahmefällen (schriftliche Genehmigung des Finanzamtes erforderlich) ist eine Fristerstreckung bis zum 30.06. möglich.
Die Körperschaftsteuererklärung ist ebenfalls bis zum 31.03. des Folgejahres abzugeben.
Mehrwertsteuererklärung
Die Mehrwertsteuererklärung ist bei einem Umsatz bis 10 Millionen SKK quartalsweise abzugeben, ansonsten monatlich bis zum 25. des darauffolgenden Monats.
Verspätungen
Bei Verspätungen beim Bezahlen der Steuerabgaben wird üblicherweise eine Pönale vom Vierfachen des Grundzinssatzes der
Bei verspäteter Einreichung der Steuererklärung wird eine Strafe von 0,2% der Steuer für jeden Tag der Verspätung, bis zu 10 % der Steuer, bei einer Mindesthöhe von 2.000 SKK und einer Höchststrafe von 1 Mio. SKK erhoben.
