Behörden
Aufenthaltsgenehmigung
Ein EU-Ausländer, der in der Slowakei lebt, muss innerhalb von drei Monaten seinen Aufenthalt an die Fremdenpolizei melden. EU-Bürger haben bei Erfüllung aller Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung. Eine Arbeitsbewilligung ist für EU-Bürger nicht erforderlich
Für die Aufenthaltsgenehmigung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Termine und Fristen
Jahressteuererklärungen
Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 31.03. des Folgejahres abgegeben werden. In Ausnahmefällen (schriftliche Genehmigung des Finanzamtes erforderlich) ist eine Fristerstreckung bis zum 30.06. möglich.
Die Körperschaftsteuererklärung ist ebenfalls bis zum 31.03. des Folgejahres abzugeben.
Mehrwertsteuererklärung
Die Mehrwertsteuererklärung ist bei einem Umsatz bis 10 Millionen SKK quartalsweise abzugeben, ansonsten monatlich bis zum 25. des darauffolgenden Monats.
Firmenwagen
Eine Firma in der Slowakei kann ein Fahrzeug für die gewerbliche Nutzung kaufen und diesen Firmenwagen in vier Jahren steuerlich zu 100 Prozent abschreiben. Diesbezüglich gibt es keine Wertgrenze des Fahrzeuges.
Wird ein Firmenwagen ausschließlich betrieblich genutzt, so sind sämtliche dadurch veranlaßte Kosten (Benzin, KFZ-Steuern, Wartung) steuerlich absetzbar. Allerdings ist es notwendig, ein detailliertes Fahrtenbuch zu führen.
Gründungsprozess
- Notarielle Unterzeichnung des Gründungsvertrages.
- Eintragung der Gesellschaft beim Firmenregister.
- Erteilung des Gewerbescheins.
- Eintragung beim Handelsregister.
- Antrag beim Finanzamt auf Erteilung einer Steuernummer.
