Doppelbesteuerungsabkommen
Standortverlagerung in die Slowakei
Standortverlagerung in die Slowakei – Mindestanforderungen
Abgesehen davon, dass eine Standortverlagerung nicht rein steuerlich motiviert sein sollte, ist auch aus steuerlicher Sicht eine Standortverlagerung grundsätzlich nur bei tatsächlicher Tätigkeit in der Slowakei, sinnhaft.
An die tatsächliche Tätigkeit in der Slowakei werden in der Regel folgende Mindestanforderungen gestellt:
Doppelbesteuerungsabkommen
Alle Einkünfte einer natürlichen Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland bzw. Österreich unterliegen grundsätzlich der deutschen bzw. österreichischen Einkommensteuer. Im Rahmen des sog. "Welteinkommensprinzips" werden neben den inländischen Einkünften auch Einkünfte aus ausländischen Einkunftsquellen berücksichtigt.
