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Niederlassung

Niederlassung ausserhalb der Slowakei

Niederlassungsfreiheit

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in den Urteilen vom 05.11.2002 in Sachen "Inspire Art" sowie vom 30.09.2003 in Sachen "Überseering" wie folgt entschieden:
"Einer Gesellschaft, die nach dem Recht eines EU-Mitgliedsstaates gegründet wurde, muss in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten dieselbe Rechtsfähigkeit zuerkannt werden, die sie in ihrem Gründungsstaat besitzt. Das Gesellschaftsrecht des Gründungsstaates ist ohne Einschränkungen für Niederlassungen im Ausland anzuwenden."
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