Aufenthaltsgenehmigung
Ein EU-Ausländer, der in der Slowakei lebt, muss innerhalb von drei Monaten seinen Aufenthalt an die Fremdenpolizei melden. EU-Bürger haben bei Erfüllung aller Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung. Eine Arbeitsbewilligung ist für EU-Bürger nicht erforderlich
Für die Aufenthaltsgenehmigung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Ein Personalausweis oder Reisepass, der mindestens noch 90 Tage gültig ist.
- Ein Auszug aus dem Strafregister aus dem Land des vorherigen Wohnsitzes.
- Ein Beleg, dass der Antragsteller keine Belastung für das System der Sozialversicherung in der Slowakei sein wird, beispielsweise ein Arbeitsvertrag, oder ein Geschäftsführungsmandat.
- Ein gültiger Mietvertrag oder Nachweis von Immobilienbesitz.